
Seit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs müssen Kabel-TV-Kunden selbst entscheiden, ob sie noch einen Vertrag abschließen. Viele haben darauf verzichtet – trotzdem kommt bei manchen weiterhin ein Signal aus der Kabeldose. Doch was dürfen Anbieter tun, um Schwarzseher zu sperren? Und musst du einen Techniker in die Wohnung lassen?
Warum das Abschalten beim Kabel-TV so schwierig ist
Anders als bei DSL, Glasfaser oder Kabel-Internet lässt sich beim klassischen Kabel-TV kein Signal zentral blockieren. Es gibt weder eine eindeutige Adressierung noch ein Modem, das sich einfach deaktivieren ließe. Das Fernsehsignal wird stattdessen am Hausübergabepunkt eingespeist und liegt dann in allen Wohnungen an.
Nur wenn ein Gestattungsvertrag mit der Hausverwaltung endet, baut der Anbieter die Technik komplett ab. Das hat dann aber auch zur Folge, dass kein Internet über dieses Netz gebucht werden kann.
Stern- vs. Baumstruktur: Das Problem der Hausverkabelung
- Sternstruktur (neuere Gebäude): Jede Wohnung hat eine eigene Leitung vom Übergabepunkt. Diese kann relativ einfach abgeklemmt oder mit einem Filter versehen werden – auch ohne Betreten der Wohnung.
- Baumstruktur (ältere Gebäude): Alle Wohnungen hängen an derselben Steigleitung. Einzelne Anschlüsse lassen sich hier nicht von außen sperren. Damit bleibt theoretisch das TV-Signal in allen Wohnungen vorhanden – auch ohne Vertrag.
Sperrdosen und die Rolle des Technikers
Um in solchen Fällen den TV-Empfang in der Wohnung zu unterbinden, setzen Anbieter auf Sperrdosen, die auf die vorhandene Kabeldose geschraubt und verplombt werden.
Das bedeutet:
👉 Einmalig musst du einen Techniker in die Wohnung lassen, wenn du keinen Kabel-TV-Vertrag mehr hast.
👉 Grundlage ist die sogenannte nachvertragliche Pflicht, die von Gerichten bereits für Hausübergabepunkte bestätigt wurde und sich auch auf Mietwohnungen übertragen lässt.
Allerdings gilt:
- Der Anbieter darf nicht beliebig oft Techniker zur Kontrolle vorbeischicken.
- Entfernst du die Sperre oder brichst die Plombe, kann das als Siegelbruch (§136 StGB) gewertet werden – mit Strafen bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe.
Praxis: Wie Anbieter tatsächlich vorgehen
Mehr als ein Jahr nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben Vodafone & Co. bereits viele Haushalte abgeklemmt. Oft passiert das, wenn ohnehin ein Techniker im Haus ist – zum Beispiel bei einer Störung oder einem Neuanschluss.
Das birgt aber Risiken:
- Es kommt vor, dass versehentlich auch Internetkunden vom Netz getrennt werden.
- In manchen Fällen buchen Kunden nach der Sperre direkt wieder Kabel-TV – der Techniker muss erneut raus.
Fazit
Ja, du musst den Techniker einmalig in die Wohnung lassen, wenn der Anbieter das Kabel-TV-Signal per Sperrdose kappen will. Danach besteht keine Pflicht, weitere Besuche zu dulden. Ein eigenmächtiges Entfernen der Sperre kann allerdings rechtliche Konsequenzen haben.
